Das Seminar vermittelt Eltern und Fachpersonal alltagsnahe Gebärden aus der Deutschen Gebärdensprache für die Kommunikation mit ihren Kindern. So können Kinder schon früh ihre Bedürfnisse, Gefühle und Erlebnisse ausdrücken und erleben, dass sie verstanden werden.
Gebärden fördern das gegenseitige Verstehen und ermöglichten Einblicke in die Erlebniswelt des Kindes.
01.10.2026
20:00 Uhr
01.10.2026
22:00 Uhr
Dies ist ein Online-Seminar. Die Zugangsdaten erhalten Sie rechtzeitig vor Beginn
| Name |
|---|
| de Boer, Tina |
Preis brutto €47,90
inkl. 0,00% MwSt. entspr. €0,00
Preis netto €47,90
Gebärden unterstützen das kindliche Bedürfnis sich mitzuteilen und können helfen in die gesprochene Sprache hinein zu wachsen. Im Seminar schauen wir auf die Grundlagen der Gebärden gestützten Kommunikation und lernen gemeinsam Gebärden für viele Alltagssituationen. Die Teilnehmer*innen bekommen Ideen an die Hand, mit denen sie die Kommunikationsfreude ihres Kindes unterstützen können, ohne sich selbst damit überfordert zu fühlen. Gebärden sollen Spaß machen im Alltag, damit wächst die Kommunikationsfreude bei den Kindern und in der Familie.
Dieses Seminar richtet sich auch explizit an pädagogische Fachkräfte, die Kinder mit besonderen Entwicklungswegen begleiten und ebenfalls an therapeutisches Personal.
Denn Kommunikation geht uns alle an!
Tina de Boer
Ist Diplom-Behindertenpädagogin und hat 15 Jahre lang in einer Sprachheilpraxis ausschließlich für Kinder gearbeitet. Ihr Schwerpunkt war die Anbahnung von Sprache mit gestützter Kommunikation. Hierzu zählen die Gebärden, aber auch die Einführung und Nutzung von Talkern. Momentan arbeitet Tina als Sonderpädagogin an einer Schule und setzt sich dort für die Umsetzung des inklusiven Unterrichts ein. Als Seminarleiterin von babySignal ist sie seit fast 15 Jahren in ganz Deutschland unterwegs und schult pädagogische Fachkräfte in Gebärden gestützter Kommunikation nach dem Konzept von babySignal-Gründerin Wiebke Gericke.
!!! Bei Online-Seminaren ist die Teilnahme zu zweit über ein Einwahlgerät gestattet, wenn beide Personen im gleichen Haushalt leben oder in direkter Erziehung-Beziehung zu demselben Kind stehen !!!