Grad der Behinderung und Merkzeichen – das Schwerbehindertenrecht ist für viele ein Buch mit sieben Siegeln.
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Den Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis zu stellen, fällt vielen nicht leicht. Es fühlt sich ein bisschen so an, als wäre damit nun alles besiegelt. Für Eltern von Kindern mit Neurodivergenzen stellt sich außerdem oft die Frage: Haben wir überhaupt eine Chance? Steht meinem Kind das überhaupt zu?

Diesen Schritt zu gehen, ist wichtig – denn er trägt zur Teilhabe bei. Umso frustrierender ist es, wenn am Ende nicht das herauskommt, was wir erwartet hätten. Was andere, die wir kennen, erhalten haben oder was wir bei unseren Recherchen herausgefunden haben. Dann heißt es: Widerspruch einlegen.

Start

09.10.2025
20:00 Uhr

Ende

09.10.2025
21:30 Uhr

Online-Seminar

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Mehlmann, Anna
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Aber vielleicht ist auch gar nicht klar, wofür welches Merkzeichen eigentlich steht. Was bedeutet das „B“ auf dem Ausweis? Ab welchem Grad der Behinderung habe ich Anspruch auf bestimmte Leistungen?

Genau das wollen wir gemeinsam klären – und auch die Frage, ob sich ein Widerspruch überhaupt lohnt und wie man ihn gut begründen kann.

Im Webinar geht es zunächst um die formellen Vorgaben für einen Widerspruch. Anhand von Fallbeispielen werden verschiedene Argumentationsansätze aufgezeigt, mit denen ein Widerspruch möglichst wirkungsvoll aufgebaut werden kann.

Neben den allgemeinen Informationen setzen wir außerdem einen Schwerpunkt auf die Berücksichtigung von ADHS und Autismus bei Kindern und Jugendlichen im Schwerbehindertenrecht.


Anna Mehlmann

Anna Mehlmann ist Rechtsanwältin und Gründerin der Kanzlei Special Needs, die Kanzlei für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige. Die Kanzlei hat sich spezialisiert im Bereich Recht der Pflege und Recht der Menschen mit Behinderungen und setzt sich gegenüber verschiedenen Institutionen wie Behörden, Ämtern und Krankenkassen für die Rechte von betroffenen Personen und deren Angehörigen ein. Frau Rechtsanwältin Mehlmann ist selber pflegende Angehörige und hat neben juristischer Expertise auch mehrjährige Pflegeerfahrung. Mehr Informationen findet man unter www.kanzleispecialneeds.de, sowie bei Facebook und Instagram.




!!! Bei Online-Seminaren ist die Teilnahme zu zweit über ein Einwahlgerät gestattet, wenn beide Personen im gleichen Haushalt leben oder in direkter Erziehung-Beziehung zu demselben Kind stehen !!!